Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.12.2003 - 9 U 176/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4952
OLG Celle, 23.12.2003 - 9 U 176/03 (https://dejure.org/2003,4952)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2003 - 9 U 176/03 (https://dejure.org/2003,4952)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 9 U 176/03 (https://dejure.org/2003,4952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Haftung des Geschäftsführers bei Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 1 GmbHG; § 64 Abs. 2 GmbHG
    Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft; Verhinderung der Masseschmälerung; Erstattung von Mietzinszahlungen wegen Leistungserbringung nach Feststellung der Überschuldung der Gesellschaft; Leistungserbringung zur Aufrechterhaltung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft; Verhinderung der Masseschmälerung; Erstattung von Mietzinszahlungen wegen Leistungserbringung nach Feststellung der Überschuldung der Gesellschaft; Leistungserbringung zur Aufrechterhaltung des ...

  • Judicialis

    GmbHG § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64
    Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsfürers - Leistungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und Verhinderung der Masseschmälerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 64 Satz 1, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Verschulden, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungen zur Nachteilsabwendung

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 16 U 176/10

    Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen

    Erlaubt sind danach Zahlungen, die masseneutral sind (wertdeckende Gegenleistung) oder die erbracht werden müssen, um Sanierungsbemühungen innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO nicht von vornherein zum Scheitern zu verurteilen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 23.12.2003, 9 U 176/03 zitiert nach juris Rdnr. 9 f zur GmbH).
  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den

    Es kommen aber auch andere laufende Zahlungen aus Dauerschuldverhältnissen in Betracht, wie Löhne und Gehälter, Versicherungsprämien und Mietzahlungen, die der vorübergehenden Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dienen (vgl. OLG Celle vom 23.12.2003 - 9 U 176/03; Großkommentar GmbHG, 2008, Casper, § 64 Rn 89; Scholz-Karsten Schmidt, 10.Aufl.2010, § 64 Rn 41).
  • OLG Naumburg, 15.10.2008 - 5 U 85/08

    Erstattung der nach Insolvenzreife der Gesellschaft veranlassten Zahlungen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Amberg, 25.02.2016 - 24 O 1041/13

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife

    Die Zahlungen für Wasser, Strom und Heizung (BGH, 05.11.2007, Az. Ii ZR 262/06 Rn. 6), aber auch für Löhne und Gehälter sowie die Miete für die Geschäftsräume (OLG Celle: Urteil vom 23.12.2003, Az. 9 U 176/03, unter 1. b); OLG Schleswig, Urteil vom 04.05.2007, Az. 5 U 100/06, unter II 4.) sind besonders dringlich, da bei ihrem Ausbleiben in der Regel die sofortige Stilllegung droht.
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 Sa 676/05

    Schadensersatz gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen entgangener

    Zudem kann die deliktische Haftung über § 64 GmbHG wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht begründet sein, wobei sich die Haftung dann (nur) auf die ab Überschuldung getätigten und nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbarten Geschäften bezöge (vgl. OLG Celle, Urteil vom 23.12.2003, ZIP 2004, 1210).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht